Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. GELTUNG

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen.
Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

2. VERTRAGSABSCHLUSS / VERTRAGSRÜCKTRITT

2.1. Die Annahme (Auftragsbestätigung) eines Vertragsangebotes eines Kunden bedarf zu ihrer Rechtswirksamkeit grundsätzlich der Schriftform; ausnahmsweise bewirkt auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware den Vertragsabschluss. Werden Angebote an uns gerichtet, ist der Anbietende zumindest für 8 Tage ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

2.2. Notwendige Voraussetzung für den Rücktritt des Bestellers vom Vertrag ist, sofern im Einzelfall keine andere Regelung getroffen worden ist, unser grob schuldhafter Lieferverzug sowie der erfolglose Ablauf einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist. Der Rücktritt ist bei sonstiger Unwirksamkeit mittels eingeschriebenen Briefes zu erklären.

2.3. Wir sind insbesondere dann zum Vertragsrücktritt berechtigt, wenn die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der Besteller zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird; wenn Bedenken hinsichtlich der Zahlungsfähigkeit und/oder Zahlungswilligkeit des Bestellers entstanden sind und dieser auf unsere Aufforderung weder Vorauszahlung leistet, noch eine taugliche Sicherheit beibringt; wenn die Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit bzw. bei mehreren Verlängerungen diese insgesamt, mindestens 6 Monate oder mehr als die Hälfte der ursprünglich vereinbarten Lieferzeit beträgt (betragen).

2.4. Der Rücktritt kann auch hinsichtlich eines noch offenen Teiles der Lieferung oder Leistung aus obigen Gründen erklärt werden

2.5. Falls über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder ein Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens mangels hinreichenden Vermögens abgewiesen wird, ist die andere Vertragspartei berechtigt, ohne Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.

2.6. Unbeschadet der Schadenersatzansprüche unsererseits einschließlich vorprozessualer Kosten sind im Falle des Rücktritts, bereits erbrachte Leistungen oder Teilleistungen vertragsmäßig abzurechnen und zu bezahlen. Dies gilt auch, soweit die Lieferung oder Leistung vom Besteller noch nicht übernommen wurde sowie für von uns erbrachte Vorbereitungshandlungen. Anstelle der vertragsgemäßen Abrechnung sind wir, unbeschadet unserer Schadenersatzansprüche berechtigt, die Rückstellung bereits gelieferter Gegenstände zu begehren.

2.7. Sonstige Folgen des Rücktritts sind ausgeschlossen.

3. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1. Alle von uns genannten Preise sind freibleibend und verstehen sich, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer. Wurde nichts anderes vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk oder ab dem in der Auftragsbestätigung angeführten Auslieferungslager ohne Kosten der Verpackung, Transportversicherung, Fracht und Montage.

3.2. Für Lieferung von Kleinstmengen können wir einen Zuschlag von € 15,00 zur Abgeltung des Mehraufwandes verrechnen.

3.3. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Rohstoffe, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu verändern. Bei Verbrauchergeschäften gilt Punkt 3.3. nicht.

3.4. Sämtliche Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Datum unserer Rechnungen ohne jeden Abzug zu leisten, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.

3.5. Gegenüber Unternehmern bei unternehmensbezogenen Geschäften gelangen Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p. a. über den jeweiligen Diskontsatz zuzüglich etwaiger Provisionen und Kosten, unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche, zur Verrechnung. Gegenüber Nichtunternehmern bzw. aus nicht unternehmensbezogenen Geschäften werden Verzugszinsen in der Höhe von 8 % p. a. über den jeweiligen Diskontsatz zuzüglicher etwaiger Provisionen und Kosten und unbeschadet weiterer Schadenersatzansprüche verrechnet. Bei einer Ratenzahlungsvereinbarung gilt Terminsverlust bei nicht vollständiger und/oder pünktlicher Bezahlung einer Rate als vereinbart.

3.6. Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. 

3.7. Werden die Forderungen aus der Lieferung in eine laufende Rechnung gestellt, so sichert das vorbehaltene Eigentum den jeweils aushaftenden höchsten Saldo.

3.8. Bei grenzüberschreitenden Überweisungen sind die Kosten der Überweisung vom Kunden zu tragen.

3.9. Die Zahlung hat durch Überweisung an die mapo Schmierstofftechnik GmbH zu erfolgen. Eine Zahlung durch Scheck oder Wechsel wird nicht akzeptiert.

3.10. Unser Vertragspartner ist nicht berechtigt, seine Forderungen oder Ansprüche, aus welchem Rechtstitel auch immer, mit unseren Forderungen und Ansprüche aufzurechnen oder unsere Forderungen durch Verrechnung zu tilgen oder wegen behaupteter eigener Forderungen und Ansprüche die Zahlung unserer Forderungen oder Ansprüche zurückzuhalten.

3.11. Bei Reparaturen, Vermietung von Maschinen/Leihgeräten oder sonstigen Gegenständen werden die bei Beendigung der erbrachten Leistung geltenden Stundensätze und Materialpreise verrechnet, wobei Reise- und Wartezeit als Arbeitszeiten gelten.

4. MAHN- UND INKASSOSPESEN

4.1. Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben.

4.2. Der Gläubiger stellt dem Schuldner für das Mahnwesen folgende Kosten in Rechnung: 1. Zahlungserinnerung: € 4,00 / 2. Mahnung: € 20,00 / 3. Mahnung: € 30,00.

5. LIEFERUNG, TRANSPORT, ANNAHMEVERZUG

5.1. Sollten wir die Zulieferung der Ware vertraglich übernehmen, ändert sich am in Punkt 10. genannten Erfüllungsort nichts.

5.2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass bei einer gegebenenfalls vereinbarten Lieferung durch die mapo Schmierstofftechnik GmbH der Anlieferungsweg mit schwerem Lastkraftwagen bis 24 Tonnen befahrbar ist.

5.3. Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung unter 150 lt/kg oder € 250,00, Montage oder Aufstellung von Geräten. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltende oder übliche Fracht der gewählten Transportart in Rechnung gestellt.

5.4. Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einer dazu befugten Spedition einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

5.5. Uns sind, sofern nicht gegenteilig vereinbart, Teillieferungen erlaubt. Diese sind vom Kunden abzunehmen und zu bezahlen.

6. LIEFERFRIST

6.1. Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

6.2. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu sechs Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

DRUCK- UND SATZFEHLER VORBEHALTEN